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 Wer trägt die Kosten?

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel das von Ihrem Arzt verordnet werden kann. Sieht Ihr Arzt Handlungsbedarf, stellt er eine Verordnung aus. Die Kosten der Behandlung werden dann in der Regel von Ihrer Krankenkasse, Ihrer Berufsgenossenschaft oder anderen Kostenträgern übernommen.

Neben der regulär zu verordnenden Ergotherapie bieten wir auch Zusatzangebote für Selbstzahler. Dazu gehören Präventivmaßnahmen für alle Altersstufen, z.B. Sturzprophylaxe, Hirnleistungstraining, Schulvorbereitung, Psychomotorik und individuelle Beratungsangebote:

- für Kinder mit Problemen in der Schule (z.B. zur LRS)

- zur Wohnraumgestaltung bei Behinderung und im Alter.

Auf Anfrage werden auch Einzelintegrationsmaßnahmen nach § 39 BSHG im Kindergarten durchgeführt.